(1) Das Land fördert die Zusammenarbeit von Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft. Gefördert werden insbesondere
- Arbeitskreise zur Verwertung fachlicher Erfahrungen,
- Gemeinschaftseinrichtungen und -Maßnahmen,
- Kooperationsmodelle (Unternehmenskooperationen).
(2) Das Land fördert ferner die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft und Institutionen, auch in Form grenzüberschreitender Kooperationen und Netzwerke.