Vergabesenat beim Bayerischen Obersten Landesgericht, Az.: Verg 2 / 23, Beschluss vom 26.05.2023 – Objektiv fehlerhaften Eigenerklärungen, zwingender Ausschluss des Bieters nach § 57 Abs. 1 Halbsatz 1 VgV

Mai 26, 2023 | Rechtsprechung

BayObLG, Beschluss vom 26.05.2023, Verg 2 / 23

Normen: § 97 Abs. 6 GWB

 

Leitsatz:

1. Objektiv fehlerhaften Eigenerklärungen kommt kein Beweiswert zu. Sie können nicht Grundlage der vom Antragsgegner vorzunehmenden Eignungsprüfung sein.

2. Das Angebot eines Bieters ist nach § 57 Abs. 1 Halbsatz 1 VgV zwingend auszuschließen, wenn er infolge einer objektiv fehlerhaften Eigenerklärung seine Eignung nicht nachweisen kann.