§ 14 Mittelstandsuntersuchungen Gesetz zur Mittelstandsförderung BW

Das Land fördert Untersuchungen und Erhebungen wie Branchen- und Marktanalysen sowie Betriebsvergleiche, um Entwicklungstendenzen, Leistungschancen und Leistungshemmnisse der mittelständischen Wirtschaft oder einzelner ihrer Gruppen festzustellen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Erhebungen sind grundsätzlich der Allgemeinheit zugänglich zu machen.