§ 17 Evaluation NTVergG

Die Landesregierung überprüft bis zum 31. Dezember 2015 die Auswirkungen dieses Gesetzes im Hinblick auf die Erreichung der gesetzlichen Zielsetzung eines fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge sowie einer umwelt- und sozialverträglichen Beschaffung durch die öffentliche Hand.