§ 17 Servicestelle zum Tariftreue- und Vergabegesetz TVgG NRW

Das für Wirtschaft zuständige Ministerium nimmt die Funktion einer Servicestelle für dieses Gesetz wahr. Die Servicestelle steht Jedermann zur Verfügung und informiert unentgeltlich über die praktische Anwendung dieses Gesetzes.