11 Vermeidung personeller Verflechtungen VV Korruptionsprävention RLP

11.1 Innere Organisation

Die Dienstvorgesetzten sollen Sorge dafür tragen, dass die bei öffentlichen Aufträgen handelnden Bediensteten nicht zugleich mit Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung betraut sind. Das Vier-Augen-Prinzip ist zu beachten.

 

11.2 Beteiligung freiberuflich Tätiger

Ins Vergabeverfahren eingeschaltete freiberuflich Tätige dürfen weder Vergabeunterlagen versenden, Pläne in ihren Büros zur Einsicht auslegen, das Vergabeverfahren betreffende Auskünfte erteilen, noch den Eröffnungstermin abhalten. Hierbei handelt es sich um ureigene Bauherrenaufgaben.