Normen

Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV)

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 12.5.2026 I Nr. 137

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).

Die V wurde als Artikel 3 der V v. 12.4.2016 I 624 von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Artikel 7 Absatz 1 dieser V am 18.4.2016 in Kraft getreten.

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
§ 2 Berechnung des geschätzten Vertragswerts
§ 3 Laufzeit von Konzessionen
§ 4 Wahrung der Vertraulichkeit
§ 5 Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 6 Dokumentation und Vergabevermerk

Unterabschnitt 2
Kommunikation; Bekanntmachungen

§ 7 Grundsätze der Kommunikation
§ 8 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
§ 8a Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
§ 9 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
§ 10 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
§ 11 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 2
Vergabeverfahren

Unterabschnitt 1
Allgemeine Verfahrensvorschriften

§ 12 Allgemeine Grundsätze
§ 13 Verfahrensgarantien
§ 14 Umgehungsverbot

Unterabschnitt 2
Vorbereitung des Vergabeverfahrens

§ 15 Leistungsbeschreibung
§ 16 Vergabeunterlagen
§ 17 Bereitstellung der Vergabeunterlagen
§ 18 Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen

Unterabschnitt 3
Bekanntmachungen

§ 19 Konzessionsbekanntmachung; Ex-Ante-Transparenz
§ 20 Ausnahmen von der Konzessionsbekanntmachung
§ 21 Vergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Änderungen einer Konzession
§ 22 Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen
§ 23 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Unterabschnitt 4
Auswahlverfahren und Zuschlag

§ 24 Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
§ 25 Anforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen; Eignungsleihe
§ 26 Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
§ 27 Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 28 Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote
§ 29 Prüfung und Aufbewahrung der ungeöffneten Teilnahmeanträge und Angebote
§ 30 Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
§ 31 Zuschlagskriterien
§ 32 Aufhebung von Vergabeverfahren

Abschnitt 3
Ausführung der Konzession

§ 33 Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 34 Übergangsbestimmung für die elektronische Kommunikation und elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 35 Elektronische Kommunikation durch Auslandsdienststellen
§ 36 Fristberechnung
§ 37 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms