Diese Richtlinie gilt nur für Dienstleistungsaufträge auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, die unter die CPV-Codes 7300 00 00-2 bis 73120000-9, 73300000-5, 73420000-2 und 73430000-5 fallen vorausgesetzt, dass beide der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) die Ergebnisse stehen ausschließlich dem Auftraggeber für die Verwendung in seinem eigenen Geschäftsbetrieb zu und
b) die Dienstleistung wird vollständig durch den Auftraggeber vergütet.