Artikel 7: Gemeinsame Bestimmungen Richtlinie 2014/25/EU

Für die Zwecke der Artikel 8, 9 und 10 umfasst „Einspeisung“ die Erzeugung/Produktion sowie den Groß- und den Einzelhandel.

Die Erzeugung von Gas in Form der Förderung von Gas fällt jedoch unter Artikel 14.