Artikel 91: Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen Richtlinie 2014/25/EU

Aufträge, die soziale oder andere in Anhang XVII aufgeführte besondere Dienstleistungen betreffen, werden im Einklang mit den Bestimmungen dieses Kapitels vergeben, sofern ihr Wert dem in Artikel 15 Buchstabe c angegebenen Schwellenwert entspricht oder diesen übersteigt.