Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ beschlossen. Der Aktionsplan mit Stand vom 16. September 2026 soll die Nachhaltigkeitspolitik stärker auf konkrete Maßnahmen und ressortübergreifende Missionen ausrichten. Insgesamt sind 20 Missionen vorgesehen, die zur Umsetzung der Agenda 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beitragen sollen.
Eine wichtige Rolle spielt dabei die öffentliche Beschaffung. Sie soll als Hebel genutzt werden, um nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Lieferketten stärker im Markt zu verankern. Für Vergabestellen sind insbesondere drei Missionen von Bedeutung: eine digitale Wissensdatenbank, die Integration standardisierter Nachhaltigkeitsanforderungen in öffentliche Einkaufsplattformen und die Ausweitung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien.
Digitale Wissensdatenbank für nachhaltige Beschaffungen
Bis zum Ende der Legislaturperiode soll eine virtuelle Wissensdatenbank zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung aufgebaut werden. Sie soll Beschaffungsstellen praxisnahe Hilfestellungen anbieten und die rechtssichere, standardisierte sowie möglichst aufwandsarme Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten erleichtern.
Die Datenbank soll Fragen der strategischen und nachhaltigen Beschaffung aufgreifen. Perspektivisch sollen nicht nur Vergabestellen des Bundes, sondern auch Länder und Kommunen auf einheitliche Informationen und Standards zurückgreifen können. Dadurch sollen Unsicherheiten bei der Formulierung und Anwendung von Nachhaltigkeitsvorgaben reduziert werden.
Für die Umsetzung ist das Bundesministerium des Innern gemeinsam mit den weiteren Bundesministerien im Rahmen des Interministeriellen Ausschusses für nachhaltige öffentliche Beschaffung vorgesehen.
Einheitliche Nachhaltigkeitskriterien für Einkaufsplattformen
Eine weitere Mission betrifft die digitalen Einkaufsplattformen der öffentlichen Hand. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll ein Katalog standardisierter Nachhaltigkeitsanforderungen entwickelt werden. Diese Anforderungen sollen insbesondere in öffentlich betriebene elektronische Einkaufsplattformen wie den „Marktplatz Deutschland“ integriert werden können.
Hintergrund ist, dass Nachhaltigkeitsaspekte bislang auf den verschiedenen Einkaufsplattformen nicht einheitlich abgebildet werden. Der geplante Kriterienkatalog soll deshalb eine stärkere Standardisierung ermöglichen. Beschaffungsstellen sollen nachhaltige Produkte künftig einfacher über entsprechende Filterfunktionen auswählen können. Soweit möglich, soll auf vorhandene Standards des Blauen Engels zurückgegriffen werden.
Einheitliche Anforderungen können zugleich Unternehmen mehr Transparenz darüber verschaffen, welche ökologischen und sozialen Eigenschaften bei öffentlichen Beschaffungen erwartet werden. Die Bundesregierung verbindet damit das Ziel, Vergleichbarkeit zu fördern und nachhaltige Märkte weiterzuentwickeln.
Verantwortlich für die Umsetzung sind das Bundesministerium des Innern und die weiteren Bundesministerien im Rahmen des Interministeriellen Ausschusses für nachhaltige öffentliche Beschaffung. Die Federführung liegt beim Bundesministerium des Innern und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Nachhaltige Textilbeschaffung soll zum Standard werden
Die dritte beschaffungsrelevante Mission richtet den Blick auf globale Textillieferketten. Diese sollen ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltiger sowie geschlechtergerecht gestaltet werden. Vorgesehen sind insbesondere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern, die Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes und die Unterstützung verantwortlich produzierender Unternehmen.
Für die Bundesverwaltung enthält der Aktionsplan ein konkretes Ziel: Bis 2030 soll der Anteil sozial und/oder ökologisch nachhaltig beschaffter Textilien auf mindestens 80 Prozent steigen. Nachhaltige Textilbeschaffung soll dadurch vom Einzelprojekt zum Standardverfahren werden.
Daneben soll die Informationsplattform „Siegelklarheit“ bis 2030 um mindestens zwei Produktgruppen erweitert werden. Auch das staatliche Textilsiegel „Grüner Knopf“ soll um mindestens zwei zusätzliche Schwerpunktthemen ergänzt werden.
An dieser Mission wirken mehrere Ressorts mit. Genannt werden insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesumweltministerium, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen.
Bedeutung für die Vergabepraxis
Der Aktionsplan schafft noch keine unmittelbar anzuwendenden neuen Vergaberegeln. Er beschreibt vielmehr die politischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen nachhaltige Beschaffung stärker vereinheitlicht und praktisch erleichtert werden soll.
Für Vergabestellen zeichnet sich dennoch eine klare Entwicklung ab: Nachhaltigkeitsanforderungen sollen künftig weniger einzelfallbezogen und stärker anhand standardisierter Kriterien berücksichtigt werden. Die geplante Wissensdatenbank und die Einbindung entsprechender Kriterien in elektronische Einkaufsplattformen könnten insbesondere die Vorbereitung von Leistungsbeschreibungen, Eignungsanforderungen, Ausführungsbedingungen und Zuschlagskriterien unterstützen.
Für Unternehmen dürfte die Standardisierung zu transparenteren und besser vergleichbaren Anforderungen führen. Zugleich wird die nachvollziehbare Dokumentation ökologischer und sozialer Produkteigenschaften an Bedeutung gewinnen.
Noch offen bleibt, wie die einzelnen Missionen konkret umgesetzt und welche Kriterien verbindlich oder lediglich als Hilfestellung angeboten werden. Sämtliche Maßnahmen stehen zudem unter Finanzierungsvorbehalt sowie unter dem Vorbehalt der finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz und der Zuständigkeit des Bundes.
Fazit
Mit dem Aktionsplan will die Bundesregierung die nachhaltige öffentliche Beschaffung stärker digitalisieren, standardisieren und in der täglichen Vergabepraxis verankern. Besonders relevant sind die geplante Wissensdatenbank, ein einheitlicher Katalog für Nachhaltigkeitsanforderungen auf Einkaufsplattformen und das Ziel einer nachhaltigen Textilbeschaffung von mindestens 80 Prozent bis 2030.
Ob sich daraus die gewünschte Vereinfachung ergibt, wird maßgeblich von der Qualität der Kriterien und ihrer rechtssicheren Einbindung in die bestehenden Vergabeverfahren abhängen.
