Fassung 2012
(Bekanntmachung vom 24. Oktober 2011 (BAnz. Nr. 182a vom 2. Dezember 2011; BAnz AT 07.05.2012 B1))
in Anwendung seit dem 19.7.2012 gem. § 6 Vergabeverordnung in der Fassung aufgrund der Änderungsverordnung vom 12.07.2012) (BGBl. I S. 1508)
berichtigt durch Bekanntmachung vom 24. April 2012 (BAnz AT 07.05.2012 B1) und geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2012 (BAnz AT 13.07.2012 B3)
Abschnitt 1
Basisparagraphen (§§ 1 – 22)
§ 5 Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe
§ 11 Grundsätze der Informationsübermittlung
§ 12 Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen
§ 13 Form und Inhalt der Angebote
§ 14 Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin
§ 15 Aufklärung des Angebotsinhalts
§ 16 Prüfung und Wertung der Angebote
§ 17 Aufhebung der Ausschreibung
§ 19 Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote
Anhang I Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden
Anhang TS Technische Spezifikationen
Abschnitt 2
Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A – EG) (§§ 1 EG – 22 EG)
§ 5 EG Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen
§ 6 EG Teilnehmer am Wettbewerb
§ 7 EG Leistungsbeschreibung, Technische Anforderungen
§ 11 EG Grundsätze der Informationsübermittlung
§ 12 EG Vorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen
§ 13 EG Form und Inhalt der Angebote
§ 14 EG Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin
§ 15 EG Aufklärung des Angebotsinhalts
§ 16 EG Prüfung und Wertung der Angebote
§ 17 EG Aufhebung der Ausschreibung
§ 19 EG Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote
Anhang EG I Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden
Anhang EG TS Technische Spezifikationen
Abschnitt 3
Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A – VS) (§§ 1 VS – 21 VS)
§ 5 VS Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen
§ 6 VS Teilnehmer am Wettbewerb
§ 7 VS Leistungsbeschreibung, Technische Anforderungen
§ 11 VS Grundsätze der Informationsübermittlung
§ 12 VS Vorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen
§ 13 VS Form und Inhalt der Angebote
§ 14 VS Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin
§ 15 VS Aufklärung des Angebotsinhalts
§ 16 VS Prüfung und Wertung der Angebote
§ 17 VS Aufhebung der Ausschreibung
§ 19 VS Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote
Anhang VS I Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden
Anhang VS TS Technische Spezifikationen
Amtliche Anmerkungen
Zu Abschnitt 2: Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, (ABl. EU Nr. L 134 vom 30. April 2004 S. 114-240)
Zitierweise: § x EG Absatz y VOB/A
Zu Abschnitt 2: Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, (ABl. EU Nr. L 216 vom 20. August 2009 S. 76-136)
Zitierweise: § x VS Absatz y VOB/A