Wertgrenzen für die Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe von Bauleistungen und Liefer- und Dienstleistungen im Saarland, Stand 01.01.2017

  • VOL/A:  
    • Freihändige Vergabe: 
      • bis 10.000 € (Landesbehörden)
      • bis 15.000 € (Kommunen)                                              
    • Beschränkte Ausschreibung
      • ohne Teilnahmewettbewerb: bis 50.000 €
      • mit Teilnahmewettbewerb: bis 100.000 €
  • VOB/A:  
    • Freihändige Vergabe: bis 10.000 €
    • Beschränkte Ausschreibung
      • bis 50.000 € (Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung)
      • bis 100.000 € (übrige Gewerke)
      • bis 150.000 € (Tief-, Verkehrswege und Ingenieurbau)

(Bemerkung: Da es keinen neuen Wertgrenzenerlass gibt, gelten seit dem 31.07.2012 die VOB, VOL und die saarländische Beschaffungsrichtlinie unmittelbar.)

(Übersicht Link: http://www.saarland.de/dokumente/thema_landwirtschaft/Wertgrenzen_Vergaben.pdf