- VOL/A:
- Freihändige Vergabe:
- bis 10.000 € (Landesbehörden)
- bis 15.000 € (Kommunen)
- Beschränkte Ausschreibung
- ohne Teilnahmewettbewerb: bis 50.000 €
- mit Teilnahmewettbewerb: bis 100.000 €
- Freihändige Vergabe:
- VOB/A:
- Freihändige Vergabe: bis 10.000 €
- Beschränkte Ausschreibung
- bis 50.000 € (Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung)
- bis 100.000 € (übrige Gewerke)
- bis 150.000 € (Tief-, Verkehrswege und Ingenieurbau)
(Bemerkung: Da es keinen neuen Wertgrenzenerlass gibt, gelten seit dem 31.07.2012 die VOB, VOL und die saarländische Beschaffungsrichtlinie unmittelbar.)
(Übersicht Link: http://www.saarland.de/dokumente/thema_landwirtschaft/Wertgrenzen_Vergaben.pdf