Wertgrenzen für die Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe von Bauleistungen und Liefer- und Dienstleistungen in Hamburg, Stand 01.01.2017

  • VOL/A:  
    • Freihändige Vergabe: bis 50.000 €
    • Beschränkte Ausschreibung: bis 100.000 €
  • VOB/A:  
    • Freihändige Vergabe: bis 100.000 €
    • Beschränkte Ausschreibung: bis 1.000.000 €

(Rechtsquelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 01.03.2009 in der Fassung vom 01.01.2013 für VOL-Ausschreibungen; Rundschreiben der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt BSU vom 19.12.2012 für den VOB-Bereich)

(Link: http://www.hamburg.de/contentblob/2336440/data/beschaffungsordnung.pdf)

(Besonderheit: Bieterwechsel erwünscht; bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sind mindestens sechs Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern, bei freihändigen Vergaben sind in der Regel mindestens drei Angebote einzuholen.)