- VOL/A:
- Freihändige Vergabe: bis 100.000 €
- Beschränkte Ausschreibung: bis 100.000 €
- VOB/A:
- Freihändige Vergabe: bis 100.000 €
- Beschränkte Ausschreibung: bis 1.000.000 €
- Oberhalb von 1.000.000 € können Teil- und Fachlose beschränkt ausgeschrieben werden, wenn Einzelauftrag unterhalb von 50.000 € liegt.
(Rechtsquelle: Schleswig- Holsteinische Vergabeverordnung vom 13.11.2013; GVOBl. SH. S. 439; Änderungsverordnung vom 14.12.15, veröff. 23.12.2015)
(Link: http://umwelt-online.de/recht/allgemei/wirtschaft/laender/sh/vergv.htm