Die Geräte müssen gewährleisten, dass
- für die Angebote eine elektronische Signatur verwendet werden kann,
- Tag und Uhrzeit des Eingangs der Teilnahmeanträge oder Angebote genau bestimmbar sind,
- ein Zugang zu den Daten nicht vor Ablauf des hierfür festgesetzten Termins erfolgt,
- bei einem Verstoß gegen das Zugangsverbot der Verstoß sicher festgestellt werden kann,
- ausschließlich die hierfür bestimmten Personen den Zeitpunkt der Öffnung der Daten festlegen oder ändern können,
- der Zugang zu den übermittelten Daten nur möglich ist, wenn die hierfür bestimmten Personen gleichzeitig und erst nach dem festgesetzten Zeitpunkt tätig werden und
- die übermittelten Daten ausschließlich den zur Kenntnisnahme bestimmten Personen zugänglich bleiben.