§ 15 Vergabeunterlagen KonzVgV 2015-E

Die Vergabeunterlagen umfassen jede Unterlage, die von Konzessionsgebern erstellt wird oder auf die sie sich beziehen, um Bestandteile der Konzession oder des Verfahrens zu beschreiben oder festzulegen. Dazu zählen insbesondere die Konzessionsbekanntmachung, die Leistungsbeschreibung, der Entwurf der Konzessionsbedingungen, Vorlagen für die Einreichung von Unterlagen durch Bewerber oder Bieter sowie Informationen über allgemeingültige Verpflichtungen.