Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf öffentliche Aufträge von
1. öffentlichen Auftraggebern, deren Vergabe vor dem 1. März 2015, und
2. Bestellern, deren Vergabe vor dem 1. September 2015
eingeleitet worden ist.
T: +49-6203-9546 900 | kontakt@ams-rae.de
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