Auf Verfahren zur Vergabe von Konzessionen durch Auslandsdienststellen finden §§ 8 bis 12 und § 26 dieser Verordnung keine Anwendung.
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Auf Verfahren zur Vergabe von Konzessionen durch Auslandsdienststellen finden §§ 8 bis 12 und § 26 dieser Verordnung keine Anwendung.