§ 61 Ausführungsbedingungen VgV 2015-E

Für den Beleg, dass die angebotene Leistung den geforderten Ausführungsbedingungen (§ 128 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) entspricht, gelten die §§ 33 und 34 entsprechend.