§ 66 Veröffentlichungen, Transparenz VgV 2015-E

(1) Der öffentliche Auftraggeber teilt seine Absicht, einen öffentlichen Auftrag zur Erbringung sozialer oder anderer besonderer Dienstleistungen zu vergeben, in einer Auftragsbekanntmachung mit. § 17 Absatz 4 bleibt unberührt.

(2) Die Auftragsbekanntmachung wird nach dem im Anhang […] der in § 37 Absatz 2 genannten Durchführungsverordnung (EU) in der jeweils geltenden Fassung enthaltenen Muster erstellt.

(3) Eine Auftragsbekanntmachung ist nicht erforderlich, wenn der öffentliche Auftraggeber auf kontinuierlicher Basis eine Vorinformation unter Verwendung des im Anhang […] der in § 37 Absatz 2 genannten Durchführungsverordnung (EU) in der jeweils geltenden Fassung enthaltenen Musters veröffentlicht, sofern die Vorinformation

  1. die Arten von Dienstleistungen benennt, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sein werden,
  2. den Hinweis enthält, dass dieser Auftrag im nicht offenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben wird,
  3. die interessierten Unternehmen auffordert, ihr Interesse mitzuteilen (Interessenbekundung),
  4. alle nach Anhang […] der in § 37 Absatz 2 genannten Durchführungsverordnung (EU) in der jeweils geltenden Fassung geforderten Informationen enthält, und
  5. wenigstens 35 Tage vor dem Zeitpunkt der Absendung der Aufforderung zur Interessensbestätigung veröffentlicht wird.

(4) Der öffentliche Auftraggeber, der einen Auftrag zur Erbringung von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen vergeben hat, teilt die Ergebnisse des Vergabeverfahrens unter Verwendung des im Anhang […] der in § 37 Absatz 2 genannten Durchführungsverordnung (EU) in der jeweils geltenden Fassung enthaltenen Musters mit. Er kann die Vergabebekanntmachungen quartalsweise bündeln. In diesem Fall versendet er die Zusammenstellung spätestens 30 Tage nach Quartalsende.

(5) Die Veröffentlichung der Bekanntmachungen erfolgt gemäß § 40.