(1) Der öffentliche Auftraggeber teilt seine Absicht, einen Planungswettbewerb auszurichten, in einer Wettbewerbsbekanntmachung mit. Die Wettbewerbsbekanntmachung wird nach dem im Anhang […] der in § 37 Absatz 2 genannten Durchführungsverordnung (EU) in der jeweils geltenden Fassung enthaltenen Muster erstellt. § 40 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber im Anschluss an einen Planungswettbewerb einen Dienstleistungsauftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben, hat der öffentliche Auftraggeber die Eignungskriterien und die zum Nachweis der Eignung erforderlichen Unterlagen hierfür bereits in der Wettbewerbsbekanntmachung anzugeben.
(3) Die Ergebnisse des Planungswettbewerbs sind bekannt zu machen und innerhalb von 30 Tagen an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln. Die Bekanntmachung wird nach dem im Anhang […] der in § 37 Absatz 2 genannten Durchführungsverordnung (EU) in der jeweils geltenden Fassung enthaltenen Muster erstellt.
(4) § 39 Absatz 6 gilt entsprechend.