10 Streuung von Aufträgen VV Korruptionsprävention RLP

10.1 Verfahren bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe

Die Gründe für eine Beschränkte Ausschreibung und eine Freihändige Vergabe sind in schriftlicher oder elektronischer Form mit elektronischer Signatur laut Signaturgesetz darzulegen und von der Behördenleitung oder einer von ihr beauftragten Person zu bestätigen.

Die Behördenleitung oder eine von ihr beauftragte Person soll sich die Bewerbervorschlagslisten in jedem Fall vorlegen lassen und kann sie auch verändern oder ergänzen. In ihrer endgültigen Fassung dürfen sie nur der Behördenleitung und den von ihr bestimmten Personen bekannt sein.

Bei Freihändiger Vergabe ist, soweit es die Ausnahmetatbestände des § 3 Abs. 5 VOB/A zulassen, unter den Unternehmen möglichst zu wechseln.

 

10.2 Beteiligung freiberuflich Tätiger

Ins Vergabeverfahren eingeschaltete freiberuflich Tätige, insbesondere Planungsbüros (Architekten und Ingenieure), haben nur ein Vorschlagsrecht und dürfen die Bewerber und Bieter nicht selbstständig bestimmen.