16 Verfahren bei Unregelmäßigkeiten VV Korruptionsprävention RLP

16.1 Anzeichen für Unregelmäßigkeiten

Indizien für korruptive Handlungen oder Preisabsprachen können sein:

  • wenn ein oder zwei Angebotsendpreise bei sonst geringer Streuung aus dem Rahmen fallen,
  • wenn bei einem geringen Bauumfang eine Bietergemeinschaft vorne liegt,
  • wenige Bieter trotz vieler Bewerber,
  • wenn Einzelpreise verschiedener Angebote gleich sind oder sich voneinander durch einen konstanten Zuschlag unterscheiden,
  • gleiche Fehler in mehreren Angeboten,
  • Notizen im Leistungsverzeichnis,
  • Änderung des Submissionsangebotes, insbesondere wegen Rechenfehlern,
  • nicht angemessene Einzelpreise in den Angeboten,
  • Leistungserweiterungen durch Bedarfspositionen und Nachträge,
  • unvollständige Liefer- und Leistungsnachweise.
  • Indikatoren für weitere Schwachstellen sind:
  • mangelnde Transparenz behördlicher Unterlagen,
  • Monopolstellung der behördlichen Nachfrage,
  • Kompetenz-Konzentration, insbesondere Anordnungsbefugnis Einzelner,
  • relative Häufigkeit der Auftragsvergabe durch bestimmte Bedienstete,
  • lange Dauer der Geschäftsbeziehung,
  • wiederkehrende Bieterkreise,
  • anonyme Hinweise und nicht beachtete Revisionsrügen,
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften,
  • lückenhafte Planung als Vergabegrundlage.

 

16.2 Verdacht auf Preisabsprachen

Legen die Indizien den Verdacht auf Preisabsprachen nahe, muss die Kartellbehörde beim für Wirtschaft zuständigen Ministerium möglichst rasch eingeschaltet werden, damit absprachebeteiligte Bieter durch die Verzögerung der Vergabe nicht gewarnt werden und Unterlagen beseitigen. Das weitere Vorgehen ist mit der Kartellbehörde abzusprechen.