23 Bericht VV Korruptionsprävention RLP

Dem Transparenzgebot ist durch einen jährlichen Zuwendungsbericht Rechnung zu tragen, der die Zuwendungsaktivitäten mit den in Nr. 22 Abs. 4 Spiegelstrich 1 bis 3 genannten Kriterien abbildet. Zuwendungen sind erst ab einer Wertgrenze von 100 EUR zu erfassen. Der Bericht ist in geeigneter Weise im Internet zu veröffentlichen; die unmittelbare Landesverwaltung stellt ihren Bericht auf einer einheitlichen Plattform zur Verfügung.