4 Sensibilisierung für Korruptionsgefahren VV Korruptionsprävention RLP

Das Verantwortungsbewusstsein der Bediensteten ist im Hinblick auf Korruption in allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung vor allem durch folgende Maßnahmen zu schärfen:

 

4.1 Diensteid/Gelöbnis

Bei der Ablegung des Diensteides bzw. bei der Verpflichtung sind die Bediensteten mündlich über den Unrechtsgehalt der Korruption und ihre dienst- und strafrechtlichen Folgen zu belehren. Ihnen ist, sofern sie dienstlich in einem nicht unbedeutenden Umfang Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen der privaten Wirtschaft unterhalten, ein Abdruck dieser Verwaltungsvorschrift oder ansonsten ein Merkblatt über die Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung auszuhändigen oder elektronisch zu übermitteln. Das Merkblatt wird im Ministerialblatt Teil II bekannt gegeben. In einer Erklärung zu dieser Verwaltungsvorschrift (Anlage 1) haben die Bediensteten die Belehrung und den Empfang in schriftlicher oder elektronischer Form mit elektronischer Signatur laut Signaturgesetz zu bestätigen.

 

4.2 Ausbildung

Die Korruptionsgefahr in der öffentlichen Verwaltung und ihre Bekämpfung sind im Rahmen der Ausbildung angemessen zu behandeln.

 

4.3 Schulungen

Die Sensibilisierung der Bediensteten soll im Wege von Schulungen durch Führungskräfte unterstützt werden. In korruptionsgefährdeten Bereichen sind solche Schulungen regelmäßig durchzuführen; das für das öffentliche Dienstrecht zuständige Ministerium wird darüber hinaus Seminare anbieten, die von besonders qualifizierten Führungskräften durchgeführt werden.

 

4.4 Mitarbeitergespräche

Im Rahmen von Mitarbeitergesprächen ist auf die Gefahren der Korruption in ausreichendem Maße hinzuweisen.

 

4.5 Dienstbesprechungen

In Dienstbesprechungen sind das Erscheinungsbild der Korruption und die sich daraus ergebenden Konsequenzen regelmäßig darzustellen.

 

4.6 Vorbilder

Vorgesetzte müssen ihrer Vorbildfunktion gerade im Hinblick auf die Gefahren der Korruption in der öffentlichen Verwaltung im besonderen Maße gerecht werden.