5 Dienst- und Fachaufsicht VV Korruptionsprävention RLP

Zum Zwecke der Bekämpfung der Korruption ist eine verstärkte Dienst- und Fachaufsicht durch geeignete Informations- und Beteiligungsverfahren sowie durch ausreichende Kontrollmaßnahmen geboten. Besondere Aufmerksamkeit ist den Organisationen zu widmen, in denen Fachwissen auf wenige Amtsträger konzentriert ist oder in denen unzureichende Kontrollstrukturen herrschen (fehlende Kontrollmöglichkeiten, unzureichende fachliche Spezialisierung der Kontrollinstanz, gezielte Ausschaltung oder Umgehung vorhandener Kontrollen). In den korruptionsgefährdeten Bereichen sind unter anderem folgende Maßnahmen erforderlich:

  • sachgerechte Auswahl und umfassende Fortbildung der Führungskräfte,
  • regelmäßige und anlassbezogene Kontrollen der Aktenführung sowie der Qualität und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsbegründungen und der internen Vermerke,
  • in Einzelfällen Ausweitung der Vorlagepflichten.

Der Einsatz der EDV im Rahmen des Kontrollsystems ist soweit wie möglich voranzubringen.

In den korruptionsgefährdeten Bereichen soll das Vier-Augen-Prinzip gestärkt werden. Hierzu ist in jeder Dienststelle ein Organisationskonzept zu entwickeln.