Begründung § 14 Abs. 5 Wahl der Verfahrensart VgV

In Umsetzung des Artikels 32 Absatz 2 Buchstabe a Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU ist nach Absatz 5 in den Fällen des Absatzes 4 Nummer 1 der Europäischen Kommission auf Anforderung ein Bericht vorzulegen.