Über die Definition in § 119 Absatz 3 GWB hinaus regelt § 15 den konkreten Ablauf des offenen Verfahrens mit ergänzenden verfahrensspezifischen Details wie beispielsweise den einzuhaltenden
Fristen.
T: +49-6203-9546 900 | kontakt@ams-rae.de
Über die Definition in § 119 Absatz 3 GWB hinaus regelt § 15 den konkreten Ablauf des offenen Verfahrens mit ergänzenden verfahrensspezifischen Details wie beispielsweise den einzuhaltenden
Fristen.