Absatz 5 regelt die (Mindest-)Angebotsfrist in Umsetzung des Artikels 28 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Sie beträgt beim nicht offenen Verfahren 30 Tage.
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Absatz 5 regelt die (Mindest-)Angebotsfrist in Umsetzung des Artikels 28 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Sie beträgt beim nicht offenen Verfahren 30 Tage.