In Umsetzung von Artikel 29 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU stellt Absatz 11 klar, dass ein Auftrag auch auf der Grundlage der Erstangebote ohne Verhandlungen vergeben werden kann, wenn der öffentliche Auftraggeber sich dies vorbehalten hat.
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In Umsetzung von Artikel 29 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU stellt Absatz 11 klar, dass ein Auftrag auch auf der Grundlage der Erstangebote ohne Verhandlungen vergeben werden kann, wenn der öffentliche Auftraggeber sich dies vorbehalten hat.