Absatz 5 betrifft das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und setzt im ersten Halbsatz Artikel 32 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU um. Der zweite Halbsatz dient der Klarstellung.
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Absatz 5 betrifft das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und setzt im ersten Halbsatz Artikel 32 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU um. Der zweite Halbsatz dient der Klarstellung.