Begründung § 29 Abs. 1 Nr. 1 VgV (Vergabeunterlagen)

Zu den Vergabeunterlagen zählen nach Nummer 1 das Anschreiben, die Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Abgabe von Teilnahmeanträgen sowie Begleitschreiben für die Abgabe von den Bewerbern bzw. Bietern angeforderten Unterlagen.