Nach Nummer 2 zählt auch die Beschreibung der Einzelheiten der Verfahrensdurchführung (Bewerbungsbedingungen) zu den Vergabeunterlagen, sofern diese nicht bereits in der Auftragsbekanntmachung genannt wurden.
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Nach Nummer 2 zählt auch die Beschreibung der Einzelheiten der Verfahrensdurchführung (Bewerbungsbedingungen) zu den Vergabeunterlagen, sofern diese nicht bereits in der Auftragsbekanntmachung genannt wurden.