Begründung § 3 Abs. 12 Schätzung des Auftragswerts VgV

Absatz 12 entspricht, abgesehen von einigen redaktionellen Anpassungen, dem bisherigen § 3 Absatz 8 VgV. Geregelt wird die Auftragswertschätzung bei Planungswettbewerben, die zu einem Dienstleistungsauftrag führen sollen.