Begründung § 31 VgV (Leistungsbeschreibung)

Die Leistungsbeschreibung nach § 31, der auf die Basisregelung in § 121 GWB Bezug nimmt, legt den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang fest und stellt für Unternehmen die Grundlage für die Erstellung ihres Angebotes dar.