In der Vorinformation muss darauf hingewiesen werden, dass der Auftrag im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung vergeben wird.
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In der Vorinformation muss darauf hingewiesen werden, dass der Auftrag im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung vergeben wird.