Begründung § 39 Abs. 2 VgV (Vergabebekanntmachung; Bekanntmachung über Auftragsänderungen)

Nach Absatz 2 hat die Übermittlung in der Form des im Anhang III der in § 37 Absatz 2 genannten Verordnung (EU) enthaltenen Standardformulars zu erfolgen.