Begründung § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV (Vergabebekanntmachung; Bekanntmachung über Auftragsänderungen)

Nach Nummer 3 kann von der Weitergabe bestimmter Angaben im Rahmen der Vergabebekanntmachung abgesehen werden, wenn diese den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde.