Begründung § 39 Abs. 6 VgV (Vergabebekanntmachung; Bekanntmachung über Auftragsänderungen)

Absatz 6 entspricht inhaltlich Artikel 50 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU und entspricht den früheren § 23 EG Absatz 1 Satz 2 VOL/A und § 14 Absatz 3 VOF. Nach Absatz 6 sind bestimmte Angaben über die Auftragsvergabe von den Bekanntmachungspflichten über die Auftragserteilung ausgenommen.