Begründung § 6 Abs. 3 Vermeidung von Interessenkonflikten VgV

Über die Regelung in Artikel 24 der Richtlinie 2014/24/EU hinaus überführt Absatz 3 den Regelungsgehalt des bisherigen § 16 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 VgV zu ausgeschlossenen Personen im Rahmen einer widerlegbaren Vermutung in diese Vergabeverordnung.