Mit Absatz 3 wird die Regelung von Artikel 84 Absatz 1 Unterabsatz 2 und 3 der Richtlinie 2014/24/EU umgesetzt.
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Mit Absatz 3 wird die Regelung von Artikel 84 Absatz 1 Unterabsatz 2 und 3 der Richtlinie 2014/24/EU umgesetzt.