§ 112 Absatz 5 Nummer 2 bestimmt, dass der Gesamtauftrag nach den Vorschriften zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung sowie des Verkehrs vergeben wird, wenn eine solche weitere Tätigkeit für sich genommen unter die Vorschriften zur Vergabe von Konzessionen fallen würde.