§ 112 Absatz 5 Nummer 3 sieht ebenfalls vor, dass der Gesamtauftrag nach den Vorschriften zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung sowie des Verkehrs vergeben wird, wenn eine solche weitere Tätigkeit für sich genommen weder den Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber noch den Vorschriften zur Vergabe von Konzessionen unterfallen würde.