§ 119 Absatz 6 definiert den wettbewerblichen Dialog. Die Definition ist an die neue Formulierung in Artikel 30 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU angepasst.
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§ 119 Absatz 6 definiert den wettbewerblichen Dialog. Die Definition ist an die neue Formulierung in Artikel 30 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU angepasst.