Nach § 154 Nummer 1 findet die in § 118 geregelte Vorschrift zu den vorbehaltenen Aufträgen zwecks Umsetzung von Artikel 24 der Richtlinie 2014/23/EU entsprechende Anwendung.
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Nach § 154 Nummer 1 findet die in § 118 geregelte Vorschrift zu den vorbehaltenen Aufträgen zwecks Umsetzung von Artikel 24 der Richtlinie 2014/23/EU entsprechende Anwendung.