Für Konzessionsvergaben im Verteidigungs- oder Sicherheitsbereich wird der in Artikel 38 Absatz 7 der Richtlinie 2014/23/EU enthaltene zusätzliche fakultative Ausschlussgrund umgesetzt.
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Für Konzessionsvergaben im Verteidigungs- oder Sicherheitsbereich wird der in Artikel 38 Absatz 7 der Richtlinie 2014/23/EU enthaltene zusätzliche fakultative Ausschlussgrund umgesetzt.