§ 156 entspricht dem bisherigen § 104 GWB. Auch bei der Zuständigkeit der Vergabekammern wurde gemäß Artikel 46, 47 der Richtlinie 2014/23/EU neben der Vergabe öffentlicher Aufträge auch die Vergabe von Konzessionen berücksichtigt.
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§ 156 entspricht dem bisherigen § 104 GWB. Auch bei der Zuständigkeit der Vergabekammern wurde gemäß Artikel 46, 47 der Richtlinie 2014/23/EU neben der Vergabe öffentlicher Aufträge auch die Vergabe von Konzessionen berücksichtigt.