§ 161 entspricht dem bisherigen § 108. In der Überschrift wird klargestellt, dass § 161 nicht nur Vorgaben zur Form, sondern auch zum Inhalt regelt.
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§ 161 entspricht dem bisherigen § 108. In der Überschrift wird klargestellt, dass § 161 nicht nur Vorgaben zur Form, sondern auch zum Inhalt regelt.