§ 172 entspricht dem bisherigen § 117. In der Überschrift wird klargestellt, dass § 161 nicht nur Vorgaben zur Frist und Form, sondern auch zum Inhalt regelt.
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§ 172 entspricht dem bisherigen § 117. In der Überschrift wird klargestellt, dass § 161 nicht nur Vorgaben zur Frist und Form, sondern auch zum Inhalt regelt.